Creator abrechnen, ohne Rechnungen einzusammeln.

Wie Brand und Creator das Gutschriftverfahren vorbereiten.

Ein Praxisartikel von Krevaro. Die beschriebenen Abläufe sind Beispiele und keine gemessenen Kundenergebnisse.

Die Vereinbarung kommt zuerst

Beim Gutschriftverfahren erstellt der Leistungsempfänger den Abrechnungsbeleg anstelle des Creators. Dafür müssen beide Seiten das Verfahren vorher vereinbaren. Die Zustimmung gehört zum Creator-Profil. Eine allgemeine Freigabe einer Kooperation ersetzt diese Vereinbarung nicht.

Die Pflichtangaben vollständig erfassen

Name, Anschrift und die jeweils erforderlichen steuerlichen Angaben müssen vorliegen. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem Creator und der konkreten Leistung. Offene Angaben werden vor der Ausstellung geklärt. So muss die Buchhaltung fehlende Informationen nicht erst nach einer Auszahlung nachfordern.

Den Abschluss nachvollziehbar machen

Die verantwortliche Person prüft den Zahlungslauf und gibt ihn einmal frei. Der Zahlungspartner zahlt aus; die Gutschriften bleiben der Vergütung zugeordnet. Creator können die Abrechnung nachvollziehen und Unstimmigkeiten ansprechen. Bei Änderungen bleiben Ausgangsbeleg und Korrektur aufeinander bezogen. Die Länderhinweise stehen bei Rechtliches unter Steuern & Recht.

Den Ablauf in Krevaro ansehen.

So funktioniert es ↗

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